Spezialgebiete

Finanzstrafrecht

Herr WP/ StB Ekkehard Kiffmann hat den Lehrgang Finanzstrafrecht bereits  im Jahr 2001 absolviert. Neben zahlreichen Vorträgen in diesem Bereich durfte er auch Erfahrungen durch viele Causen sammeln.

Durch laufende Fortbildung und die Übernahme von Fällen insbesondere im Kollegenkreis konnte in der Kanzlei eine Kernkompetenz in diesem Bereich erarbeitet und aufgebaut werden. In den letzten Jahren wurden ca. 100 Fälle abgewickelt. Jeder einzelne Fall ist sehr individuell und zeitintensiv. Die genaue Ermittlung des Sachverhalts und des strafbestimmenden Wertbetrages benötigen entsprechende zeitliche Ressourcen.

Durch strengere gesetzliche Vorschriften und die Annäherung des Finanzstrafrechts an das Kriminalstrafrecht besteht hier erhöhte Vorsicht und ein umfassender Beratungsbedarf.

Bei Abgabenbetrug beispielsweise  kann der Strafrahmen bis zu 10 Jahren betragen (strafbestimmender Wertbetrag über EUR 500.000)

Der Abgabenbetrug ist schon durch die Verwendung falscher bzw. verfälschter Urkunden erfüllt (§ 39 FinStrG).

Somit ist das Finanzstrafrecht endgültig im Kriminalstrafrecht angekommen.

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