Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 % (§ 28 Abs 52 UstG) für die Gastronomie, die Hotellerie, die Kulturbranche sowie den Publikationsbereich endet mit 31.12.2021 und erfordert eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes in diesen Bereichen. Wir bitten Sie diesbezüglich auch mit dem Hersteller Ihrer Registrierkasse Kontakt aufzunehmen, damit die Umstellung fristgerecht erfolgt.
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Anbei liegen die Ergänzung zur Klienten-Information 6/2021 zur Durchsicht bereit Ergänzung Klienten-Information 6_21
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Anbei liegen die aktuelle Klienten-Information 6/2021 sowie die Information zu unserem Betriebsurlaub und die Erinnerung zum Jahresbeleg der Registrierkasse zur Durchsicht bereit Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2022. Bitte bleiben Sie gesund! Klienten-Information-6_21 Betriebsurlaub Weihnachten Erinnerung Registrierkasse Jahresende
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